Definition
(nach Georg Müller, Autor der Broschüre "Was ist ein Schlatt")
Ein Schlatt ist ein stehendes natürliches Gewässer (Oberflächengewässer), das keine bzw. kaum Verbindung zum Grundwasser hat. Es wird nur durch Oberflächenwasser (Regenwasser) gespeist. Es ist sehr nährstoffarm und kann, insbesondere im Sommer, trocken fallen. Schlatt sind fast ausschließlich auf dem Geestrücken vorzufinden, haben eine wasserundurchlässige Bodensperrschicht und sind in der Regel ohne Zu- oder Abfluss.
Die Entstehung ist unterschiedlich. Es können eiszeitliche Übereste (Toteislöcher) oder Windausblasungen mit anschließender Verdichtung des Bodens sein. Aufgrund ihrer geologischen Entstehung, Fauna und Flora sind alle Schlatts Natur- und Bodendenkmäler und daher besonders Schutzwürdig. Der Gesetzgeber hat diesem zum Teil Rechnung getragen und sie nach § 28a des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes unter Schutz gestellt.


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